Wir finanzieren übernehmen kaufen lösen Ihr Problem.

Erhalten Sie Ihre Spielverluste zurück, wenn Sie bei einem illegalen Casino Geld verloren haben.

Die Höhe der Miete im Altbau ist in Österreich gesetzlich geregelt. Wir helfen Ihnen mit Ihren Ansprüchen.

Kreditbearbeitungsgebühren

Rückforderung unzulässiger Bearbeitungsgebühren iSd Rechtssprechung des OGH.

Weitere Projekte

Hier finden Sie eine Übersicht unserer aktuellen Projekte.

WElche möglichkeiten der kostenübernahme gibt es?

Sie haben die Wahl.

Prozessfinanzierung
JUFINA übernimmt Ihr Prozesskostenrisiko. Bei erfolgreichen  Prozessausgang erhalten Sie den Großteil des Streiterlöses. Im Verlustfall tragen Sie keine Kosten. 
Forderungskauf
JUFINA kauft ihr Problem. Unabhängig vom Prozessausgang erhalten Sie den vereinbarten Kaufpreis auf Ihr Konto überwiesen.
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Jufina.

Klagen ohne Risiko & Aufwand.

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Ihr Vertrauen in uns

Wir für sie

Das Team Jufina

Stefan Schleicher

Geschäftsführung

Armin Schleicher

Geschäftsführung

Häufig gestellte Fragen

Rechtsstreitigkeiten sind im Regelfall mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden. Wer den eigenen Anspruch gerichtlich geltend machen möchte, muss das Gericht, den eigenen Anwalt, etwaige Gutachter und im Verlustfall auch die Kosten der Gegenseite tragen. 

JUFINA übernimmt dieses Prozessrisiko für Sie zur Gänze. Im Erfolgsfall finanzieren wir uns über einen vorher vereinbarten Anteil des Streiterlöses. Im Verlustfall haben Sie keine Kosten zu tragen.

Mit der Sofortentschädigung können Sie Ihr Recht sofort und unkompliziert zu Geld machen.

Wenn Sie Ihre Forderung an JUFINA verkaufen, erhalten Sie den vereinbarten Kaufbetrag sofort auf Ihr Konto überwiesen, noch bevor das Verfahren gestartet wurde. Das Risiko des Verfahrensverlust trägt JUFINA, sodass Sie Ihr Geld auch im Verlustfall behalten können.

Nein, Sie haben bei der Prozessfinanzierung und bei der Sofortentschädigung zu 100 % kein Kostenrisiko. Nach positiver Prüfung Ihres Sachverhalts erhalten Sie die Finanzierungszusage für Ihr Verfahren. Die Zusage der Übernahme des Kostenrisikos garantieren wir Ihnen im Prozessfinanzierungsvertrag.

Das kommt darauf an, ob das geplante Verfahren von der Rechtsschutzversicherung gedeckt werden würde. Dies ist insbesondere bei Klagen im Zusammenhang mit Verlusten bei Online-Casinos oder der Rückforderung von überhöhten Mieten im Altbau zu hoher Wahrscheinlichkeit nicht der Fall, da illegales Glücksspiel nicht von Rechtsschutzversicherungen gedeckt wird und Mietrecht nur selten in den Versicherungspolizzen enthalten ist.

Wenn Sie Interesse an unseren Dienstleistungen haben und über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, teilen Sie uns das bitte mit und wir lassen eine etwaige Deckung prüfen. Sollte Deckung von der Rechtsschutzversicherung bestehen, kann das Verfahren nicht von JUFINA übernommen werden.

Starten wir gemeinsam.