Lebensversicherungen

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Verlustfreie Rückabwicklung

Bei Lebensversicherungen erhält der Großteil der Kunden bei der Abwicklung nach Abzug der hohen Gebühren der Versicherungen oft erheblich weniger zurück als sie an Prämien gezahlt haben. Nur die wenigsten Kunden wurden vor Abschluss solcher Lebensversicherungen über diesen Ausgang ausreichend aufgeklärt. Aufgrund rechtswidriger Widerrufsbelehrungen hat man die Möglichkeit, auch nach Ablauf der gesetzlichen Frist zurückzutreten. Das ist auch Jahre nach Auflösung der Lebensversicherung möglich! 

Alle Prämien plus 4% Zinsen zurück

Bei der Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung erhalten Sie alle Prämien samt 4 % Zinsen zurück und müssen sich dabei die sogenannte Versicherungsleistung, die während des Vertragsverhältnisses bestanden hat, anrechnen lassen. Diese ist jedoch in Anbetracht der hohen Verluste, die durch das Zahlen der Prämien entstanden sind, verschwindend gering. Eine Rückabwicklung lohnt sich daher in den allermeisten Fällen.

Rund die Hälfte der Versischerungspolizzen im Zeitraum 1997-2007 sind fehlerhaft.

Häufig gestellte Fragen

Normalerweise beträgt die Rücktrittsfrist bei Lebensversicherungen höchstens 30 Tage, doch eine fehlerhafte Rücktrittsbelehrung sei so zu behandeln, als hätte gar keine Belehrung stattgefunden. Betroffene können vom Vetrag zurücktreten.
Bei einer Rückabwicklung erhalten Sie alle eingezahlten Beträge inkl. Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Zinsen vom Versicherungsunternehmen zurück. Dies kann insbesondere bei schlechter Performance von fondsgebundenen Versicherungen sinnvoll sein. Das ist auch Jahre nach Auflösung der Lebensversicherung möglich!
Unsere Partnerkanzleien fordern alle eingezahlten Prämien zzgl 4% Zinsen für Sie von der Versicherungsgesellschaft zurück.
Gerne lassen wir Ihre Polizze durch eine unserer Partnerkanzleien überprüfen. Beantworten Sie dazu einfach die oben angeführten Fragen und wir setzen uns mit Ihnen in Verbingung.

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