Fremdwährungskredite

Bei einem Fremdwährungskredit erhält man eine Kreditsumme in EURO ausbezahlt und verpflichtet sich zur Rückzahlung des Gegenwerts dieser Kreditsumme in einer anderen Währung
(z.B. CHF) zu einem späteren Zeitpunkt.

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Klauseln in Kreditverträgen sind sittenwidrig

Bei Fremdwährungskrediten wurden Verbraucher mit niedrigen Zinssätzen und Erträgen aus Tilgungsträgern, die für die Tilgung der Kreditsumme verwendet werden sollen, gelockt. Diesen Vorteilen stand jedoch ein beträchtliches Risiko gegenüber, über das nur selten ausreichend aufgeklärt wurde.

Bei einem Fremdwährungskredit erhält man eine Kreditsumme in EURO ausbezahlt und verpflichtet sich zur Rückzahlung des Gegenwerts dieser Kreditsumme in einer anderen Währung (z.B. CHF) zu einem späteren Zeitpunkt, wobei die meisten Kredite als endfällige Kredite ausgestaltet waren. Die Tilgung sollte durch sogenannte Tilgungsträger erfolgen, das sind z.B. Aktien, Fonds oder Lebensversicherungen, bei denen man von einem gewissen Ertrag ausgegangen ist. Im schlechtesten Fall ist der Kurs der Fremdwährung gestiegen und der erhoffte Ertrag der Tilgungsträger ausgeblieben. 

Der Oberste Gerichtshof hat in zahlreichen Verfahren geurteilt, dass die entsprechenden Klauseln, mit denen diese Geschäftspraktiken geregelt waren, sittenwidrig sein können.

Ihre Ansprüche

JUFINA übernimmt für Sie die Rückforderung der Differenz zwischen der erhaltenen Kreditsumme und jenem höheren Betrag, den Sie in Form einer Fremdwährung zur Rückzahlung der Kreditsumme geleistet haben. Sollte das Verfahren verloren gehen, haben Sie wie gewohnt keine Kosten zu tragen. Im Erfolgsfall finanzieren wir uns über einen Anteil der Rückzahlung.

Sittenwidrige Klauseln: Tilgung des Kredits in EUR statt Fremdwährung.

Häufig gestellte Fragen

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